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Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen oder übernehmen die Teilnahme an ZPP-zertifizierten Präventionskursen, die von Meike Infante Hernández (Inhaberin von FIT-OL und zertifizierte Kursleitung) durchgeführt werden.
Diese Kurse werden von den Krankenkassen teilweise auch als „Gesundheitskurse“ bezeichnet. Gemeint ist dabei dasselbe Angebot: offiziell geprüfte Präventionskurse nach §20 SGB V, die die Qualitätskriterien der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) erfüllen.
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Krankenkassenbezuschussung ist möglich bei:
  • PRE – Schwangerschaftstraining
  • Rückbildung
  • MINI
  • MAXI
  • KIDS
  • Outdoor
  • Beckenbodentraining
    (online & vor Ort)
Nach erfolgreicher Teilnahme erhältst du eine Teilnahmebescheinigung, die du bei deiner Krankenkasse einreichen kannst.
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Der Kurs „Fitness mit Baby oder Kleinkind an der Uni Oldenburg“ ist ein ZPP-zertifizierter Präventions- bzw. Gesundheitskurs und kann grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst oder übernommen werden.
Dank einer Kooperation mit dem FemRef der Universität Oldenburg wird der Kurs zusätzlich bezuschusst und ist dadurch für Studierende der Universität Oldenburg komplett kostenfrei.
➡️ Genauere Informationen zur Teilnahme findest du bei der Anmeldung sowie unter
www.fit-ol.de/faq
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Die Rückbildungskurse bei FIT-OL werden von den Krankenkassen nicht als Hebammenleistung, sondern als ZPP-zertifizierter Präventions- bzw. Gesundheitskurs bezuschusst oder übernommen.
Das bedeutet:
  • keine Abrechnung über die Hebamme
  • kein Bezug zum Wochenbettzeitraum
  • stattdessen: Präventionsleistung nach §20 SGB V
Auch Rückbildungskurse können – sofern sie ZPP-zertifiziert sind – von den Krankenkassen bezuschusst oder übernommen werden.
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Die Krankenkassenbezuschussung gilt ausschließlich für ZPP-zertifizierte Kurse unter Leitung von Meike Infante Hernández.
Kurse, die von anderen Trainerinnen geleitet werden oder sich aktuell in Ausbildung, Fortbildung oder Zertifizierungsphasen befinden, sind nicht ZPP-zertifiziert und werden daher nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
In der jeweiligen Kursbeschreibung ist klar gekennzeichnet, ob eine Krankenkassenbezuschussung möglich ist.
Bei Kursen, die nicht übernommen werden, ist in den Kursdetails deutlich der Hinweis „Der Kurs wird nicht von der Krankenkasse übernommen“ vermerkt.
Alle Kurse ohne diesen Hinweis sind erstattungsfähig.
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